Zum Angeln braucht man einen „Führerschein”
Formelle Voraussetzung, um in einem bayerischen Gewässer, ob groß oder klein, mit der Handangel fischen zu dürfen ist der staatliche Fischereischein, sowie der Erlaubnisschein des Fischereiberechtigten. Beide Formulare müssen Sie bei sich führen und auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung übergeben.
Den Fischereischein können Sie in der Gemeindeverwaltung beantragen.
Die Antragstellung hat mit folgenden Unterlagen zu erfolgen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zeugnis der bestandenen Fischereiprüfung (Original, sowie eine Kopie)
- zwei aktuelle Lichtbilder
- bei Jugendlichen vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr die schriftliche Haftungsübernahme- und Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (aller Personensorgeberechtigten), sowie deren Personalausweise
Sofern Sie alle benötigten Unterlagen vorlegen, können wir Ihnen den Fischereischein sofort aushändigen.
Der Fischereischein ist persönlich vom Antragsteller abzuholen!
Zudem gilt es natürlich die rechtlichen Voraussetzungen, Schonmaße und Schonzeiten einzuhalten.
Alle wichtigen Gebühren und Informationen finden Sie im Faltblatt “Wie werde ich Angler” auf der Homepage vom Landesfischereiverband Bayern e. V.
Außerdem sind dort auch die notwendigen Auskünfte zur Angelfischerei aufzufinden:
Erlaubnisschein:
Neben dem staatlichen Fischereischein brauchen Sie für jedes Gewässer einen Erlaubnisschein des Fischereiberechtigten.
Die zuständigen Fischereiberechtigten (Verkaufsstellen) finden Sie im nachfolgenden Link: