Fischereischein

Zum Angeln braucht man einen „Führerschein”

Formelle Voraussetzung, um in einem bayerischen Gewässer, ob groß oder klein, mit der Handangel fischen zu dürfen ist der staatliche Fischereischein, sowie der Erlaubnisschein des Fischereiberechtigten. Beide Formulare müssen Sie bei sich führen und auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung übergeben.

Den Fischereischein können Sie in der Gemeindeverwaltung beantragen.

Die Antragstellung hat mit folgenden Unterlagen zu erfolgen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zeugnis der bestandenen Fischereiprüfung (Original, sowie eine Kopie)
  • zwei aktuelle Lichtbilder
  • bei Jugendlichen vom vollendeten 10. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr die schriftliche Haftungsübernahme- und Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (aller Personensorgeberechtigten), sowie deren Personalausweise

Sofern Sie alle benötigten Unterlagen vorlegen, können wir Ihnen den Fischereischein sofort aushändigen.

Der Fischereischein ist persönlich vom Antragsteller abzuholen!

Zudem gilt es natürlich die rechtlichen Voraussetzungen, Schonmaße und Schonzeiten einzuhalten.

Fischereischein 1Alle wichtigen Gebühren und Informationen finden Sie im Faltblatt “Wie werde ich Angler” auf der Homepage vom Landesfischereiverband Bayern e. V.

Außerdem sind dort auch die notwendigen Auskünfte zur Angelfischerei aufzufinden:

 

Erlaubnisschein:

Neben dem staatlichen Fischereischein brauchen Sie für jedes Gewässer einen Erlaubnisschein des Fischereiberechtigten.

Die zuständigen Fischereiberechtigten (Verkaufsstellen) finden Sie im nachfolgenden Link:

Genossenschaft oberbayerischer Berufsfischer & Teichwirte

Weitere Formulare

Bürgerservice-Portal Gemeinde Tutzing

Im Rahmen des Bürgerservice-Portals haben Sie die Möglichkeit, Anträge an Ihre örtliche Verwaltung zu erfassen und direkt an das Bürgerbüro zur weiteren Bearbeitung weiterzuleiten.

Sollte Ihr persönliches Erscheinen aus Gründen der Identifikation oder zur Abgabe weiterer Unterlagen dennoch erforderlich sein, werden wir Sie im Rahmen der Erfassung Ihrer Anträge ausdrücklich darauf hinweisen.

Die unter Bürgerservice aufgeführten Dienste sind in unterschiedlicher Art und Weise nutzbar.

Bei direkter Nutzung klicken Sie einfach in der linken Navigationsleiste auf den jeweiligen Dienst, den Sie in Anspruch nehmen möchten.

Darüber hinaus können Sie im Bürgerservice-Portal auch ein Bürgerkonto einrichten. Dies können Sie entweder mit Ihrem neuen Personalausweis tun oder mit einem Benutzernamen und einem Passwort. Nach Einrichtung des Bürgerkontos werden die bei einer Nutzung notwendigen persönlichen Daten komfortabel aus Ihrem Bürgerkonto übernommen. Damit sparen Sie Zeit und erleichtern uns die Bearbeitung Ihres Antrags.

Wenn Sie Fragen zur Benutzung des Bürgerservice-Portals haben oder Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, kontaktieren Sie bitte unser Bürgerbüro – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Sitzungsinfos und Infos zu den Gremien finden sie hier