Satzung über den Wochenmarkt der Gemeinde Tutzing:
Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs 2 Satz 2 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Tutzing folgende Satzung.
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihres Wochenmarktes der Gemeinde Tutzing:
Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Tutzing folgende Satzung.