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Überprüfung der Grundsteuermessbescheide

Das Tutzinger Wappen

Das Finanzamt Starnberg hat bereits den Großteil aller Grundsteuererklärungen automatisch eingelesen. Durch diese automatische Dateneinspielung können allerdings auch Fehler auftreten. Das kann z.B. bei handschriftlich abgegebenen Grundsteuererklärungen, bei denen Ziffern nicht korrekt gelesen wurden, der Fall sein, oder wenn das Aktenzeichen vom Eigentümer nicht korrekt angegeben wurde.

Aufgrund dessen weist die Gemeindeverwaltung Tutzing darauf hin, dass Grundstückseigentümer unbedingt ihre bereits erhaltenen Grundsteuermessbescheide vom Finanzamt genaustens prüfen sollten. Die dort angegebenen Daten sollten mit den Daten in der bereits abgegebenen Grundsteuererklärung übereinstimmen.

Sollten Daten nicht übereinstimmen, kann der Eigentümer entweder innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Grundsteuermessbescheids Widerspruch beim Finanzamt Starnberg einlegen oder – sollte diese Frist bereits abgelaufen sein – einen Antrag auf Änderung beim Finanzamt Starnberg stellen.
Diesen Antrag finden Sie auf der Seite www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“ und „Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?“.

Einen direkten Link zum Antrag und eine ausführliche Anleitung finden Sie im Anhang dieser Pressemitteilung.

Die Gemeindeverwaltung möchte außerdem ausdrücklich darauf hinweisen, dass sie für etwaige Unstimmigkeiten nicht zuständig oder verantwortlich ist.


 

Gemeinde Tutzing

Finanzverwaltung
Kirchenstraße 9
82327 Tutzing

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Das Tutzinger Wappen

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