Winterdienst und Heckenrückschnitt im Gemeindegebiet Tutzing

Das Tutzinger Wappen mit dem nach rechts schwimmenden Fisch und den drei goldenen Sternen

Angesichts der bevorstehenden Witterungsbedingungen und der des eintretenden Schneefalles erinnert die Gemeinde Tutzing seine Bürgerinnen und Bürger an deren Räum- und Streupflicht, insbesondere soweit sie Grundstückseigentümer sind.

Im gesamten Gemeindegebiet sind die an Grundstücke angrenzenden Gehbahnen bei Schnee, Schnee- oder Reifglätte sowie bei Glatteis unaufgefordert und auf eigene Kosten werktags von 7 bis 20 Uhr und sonn- und feiertags von 8 bis 20 Uhr in sicherem Zustand zu halten.

Dazu sind insbesondere die Bürgersteige bzw., soweit die Straße über keinen Bürgersteig verfügt, eine Gehbahn am Straßenrand in einer Mindestbreite von 1 m von Schnee und Eis freizumachen und bei Glätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand oder Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln ausreichend zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen.

Der geräumte Schnee bzw. die Eisreste sind neben den Gehwegen so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird.

Hecken, Sträucher und Bäume, die aus Grundstücken heraus auf Geh- und/oder Radwege sowie in Fahrbahnen ragen, müssen vor dem ersten Schneefall so weit zurückgeschnitten werden, dass das so genannte Lichtraumprofil von 2,50 Metern über dem Geh- und/oder Radweg und 4,50 Metern über der Straße frei sind.

Um den gemeindlichen Winterdienstfahrzeugen die Arbeit nicht unnötig zu erschweren sollen Autofahrer darauf achten, dass sie ihre Fahrzeuge beim Parken so nah an den Straßenrand stellen, dass die Räumfahrzeuge ungehindert daran vorbeifahren können. Die Räumfahrzeuge brauchen nämlich eine Durchfahrtsbreite von dreieinhalb Metern.

Für weitere Fragen zum Räum- und Streudienst sowie zum erforderlichen Rückschnitt von Bepflanzungen steht Ihnen das Verkehrsamt der Gemeinde Tutzing zur Verfügung. Details zur Räum- und Streupflicht sind außerdem in der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ auf der Homepage der Gemeinde Tutzing unter https://www.tutzing.de/wp-content/uploads/Strassenreiningungs-Winterdienstverordnung.pdf abrufbar.

 


 

Gemeinde Tutzing

Verkehrswesen
Sophia Schmaus & Vanessa Rügemer

Greinwaldstraße 18
82327 Tutzing

08158 / 25 02-288 & 08158 / 25 02-289
verkehrswesen@tutzing.de

 

 

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