Die Gemeinde Tutzing hat mit Wirkung zum 01. Januar 2014 sämtliche Zuständigkeiten, Aufgaben und Kompetenzen im Zusammenhang mit der Abwasser- und Regenwasserbeseitigung auf den Abwasserverband Starnberger See übertragen. Daher tritt ab 01. Januar 2014 die Entwässerungssatzung sowie die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungsatzung des Abwasserverbands Starnberger See in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entwässerungssatzung, wie auch die Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Tutzing außer Kraft. Die Satzungen des Abwasserverbands können Sie nun unter folgendem Link einsehen: