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Bekanntmachung der Satzung zur Regelung der Benutzung des Buttlerhofsaals der Gemeinde Tutzing und über über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Buttlerhofsaals der Gemeinde Tutzing

19. Mai 2026
bis 9. Juni 2026

Bekanntmachung der Satzung zur Regelung der Benutzung des Buttlerhofsaals der Gemeinde Tutzing und über über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Buttlerhofsaals der Gemeinde Tutzing

Die Gemeinde Tutzing erlässt aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 637) geändert, die Satzung zur Regelung der Benutzung des Buttlerhofsaals der Gemeinde Tutzing.

 

 

Die Gemeinde Tutzing erlässt aufgrund des Art. 2 Abs. 1, Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt durch Gesetz vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S.642) geändert, und Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S.796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S.637) geändert die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Buttlerhofsaals der Gemeinde Tutzing.

 

Downloads:

Bekanntmachung Benutzungssatzung

Bekanntmachung Gebührensatzung

Benutzungssatzung

Gebührensatzung

 

Veröffentlicht am: 19. Mai 2026

Die Veröffentlichung endet am 09. Juni 2026

 

 

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