Anpassung Satzungen Bürgermeisterin/Bürgermeister

Satzung zur Anpassung von Satzungen der Gemeinde Tutzing an die Bezeichnung “Erste Bürgermeisterin/Erster Bürgermeister
Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, 797, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) geändert worden ist erlässt die Gemeinde Tutzing folgende Satzung.

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