Das Wappen der Gemeinde Tutzing am Starnberger See
Das Wappen von Tutzing ist relativ jung, jedoch mit alten Einschlüssen. Am 13.01.1928 schrieb der Gemeinderat – Tutzing hatte damals 3000 Einwohner – an das Bezirksamt Starnberg: „Um den Charakter unseres gehobenen Fremdenverkehrsortes besser zur Geltung zu bringen, ersuchen wir um Genehmigung zur Führung eines Wappens mit Siegel.”
Denn die Siegelaufschrift lautete bisher schlicht: „Freistaat Bayern, Gemeinderat Tutzing”. Doch der „an sich hübsche Entwurf” (2 Abt-Stäbe, Symbole des Stiftes Benediktbeuern) missfiel dem Gemeinderat, er wandte daher mit Schreiben vom 21.08.1936 ein, „unter Berücksichtigung der schon seinerzeit geäußerten Wünsche der Einwohnerschaft” anstelle der gekreuzten Abt-Stäbe einen „links hin schwimmenden silbernen Fisch” im roten oberen Wappenfeld zu genehmigen und das untere, silberne Feld mit dem blauen, sternbelegten Schrägbalken beizubehalten.
Denn „der Fisch versinnbildlicht die Lage des Ortes am See und hat Bezug auf die einst so bedeutende Seefischerei. Der blaue Schrägbalken mit den drei goldenen Sternen ist das Wappen der alten Grundherrschaft Dichtl und versinnbildlicht so trefflich ein gutes Stück Tutzinger Ortsgeschichte”. Denn im Jahre 1519 gewährten die Landesfürsten Bernhard Dichtl die „Hofmarksgerechtigkeit”.
So wurde Tutzing schließlich am 19.03.1937 die Genehmigung zur Führung eines Wappens erteilt. Der silberne Fisch übrigens schwimmt wirklich links hin – aus der Sicht des Schildträgers (so die Anmerkung des Heraldikers).
Die Verwendung des Tutzinger Wappens ist nur mit Genehmigung der Gemeinde Tutzing zulässig.