Freiwillige Feuerwehr Traubing

Das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG) finden Sie hier…
Art. 4
Arten und Aufgaben der Feuerwehren
Der abwehrende Brandschutz und der technische Hilfsdienst werden durch gemeindliche Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren, Berufsfeuerwehren) und nach Maßgabe des Art. 15 durch Werkfeuerwehren besorgt. Die gemeindlichen Feuerwehren sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinden.

Kontakt:

Lindemoosweg 5
82327 Traubing
Tel.: 08157/4550
Mail: kontakt@feuerwehr-traubing.de
Homepage: www.feuerwehr-traubing.de

Sitzungsinfos und Infos zu den Gremien finden sie hier