Aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in Verbindung mit Art. 5a Abs. 9 des Bayerischen Kommunalabgabengesetztes (KAG) und § 132 Baugesetzbuch (BauGB) erlässt die Gemeinde Tutzing folgende Satzung.
Aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in Verbindung mit Art. 5a Abs. 9 des Bayerischen Kommunalabgabengesetztes (KAG) und § 132 Baugesetzbuch (BauGB) erlässt die Gemeinde Tutzing folgende Satzung.
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