Arbeiten im Verkehrsraum
Es muss vor Beginn der Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr (auch Fußgänger und Radfahrverkehr) auswirken, eine verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eingeholt werden. Hierbei ist ein genehmigungsfähiger Verkehrszeichenplan, evtl. Umleitungsplan beziehungsweise ein Verkehrsregelplan beizulegen.
Die Straßenverkehrsbehörde prüft daraufhin den Antrag und die beigelegten Pläne und wird bei Richtigkeit eine verkehrsrechtliche Anordnung ausstellen. Die Anordnung ist zu befolgen und durchzusetzen.
Notwendige Unterlagen:
- Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung
- Lageplan, Skizze oder Kartenausschnitte, aus denen die Örtlichkeit der Baustelle ersichtlich ist
- Regelplan nach RSA, Verkehrszeichenplan und/oder Umleitungsplan
Entstehende Kosten:
Die genauen Kosten bemessen sich je nach Dauer der Gültigkeit und dem Arbeitsaufwand für die Prüfung von Verkehrszeichen- oder Umleitungsplänen und ob ggf. Ortsbesichtigungen durchgeführt werden müssen.
Sondernutzungserlaubnisse
Die Benutzung der Straßen über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) bedarf der Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde. Grundlage hierzu ist die Satzung über die Sondernutzung über den Verkehrsraum der Gemeinde Tutzing.
Notwendige Unterlagen:
- Antrag auf Sondernutzungserlaubnis
- Lageplan, Skizze oder Kartenausschnitte, aus denen die Örtlichkeit ersichtlich ist
Die Kosten sind in der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsraum der Gemeinde Tutzing geregelt.