Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Tutzing (Obdachlosenunterkunftsbenutzungssatzung)
Die Gemeinde Tutzing erlässt aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737), folgende Satzung.
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Tutzing
Die Gemeinde Tutzing erlässt aufgrund von Art. 2 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09. Juni 2020, folgende Gebührensatzung.