Um den abwehrenden Brandschutz und technische Hilfe bei Unglücksfällen sicherzustellen, verpflichtet das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG) die Kommunen, Feuerwehren aufzustellen, auszustatten und für den Unterhalt der Ausrüstung zu sorgen. Zusätzliche Vorschriften und Richtlinien regeln die Anforderungen bis ins letzte Detail. In Artikel 5 führt das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG) aus, dass die Einsatzkräfte in der Regel von Feuerwehrvereinen gestellt werden. Ziel des Vereins ist die Unterstützung der Feuerwehr der Gemeinde Tutzing, insbesondere durch die Werbung und das Stellen von Einsatzkräften sowie die Förderung der Jugendarbeit.
Ansprechpartner: Herr Boris Wolff
Funktion: 1. Vorsitzender
Ansprechpartner: Herr Florian Schiffner
Funktion: 2. Vorsitzender
Adresse: Oskar-Schüler-Straße 2
PLZ, Ort: 82327 Tutzing
Telefon: 08158 / 9 96 60
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