Ursprünglich als „Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands e.V.“ entwickelte sich der VdK aufgrund wandelnder Bedürfnisse zu einem modernen Sozialverband, der sich vor allem an Menschen mit Behinderungen, chronisch Kranke, Rentner und Arbeitnehmer wendet.
Die Handlungsfelder erstrecken sich auf den Bereich der sozialen Sicherung und mit seinen bundesweit 1,75 Millionen Mitgliedern kämpft der VdK für soziale Gerechtigkeit und setzt sich als starke Interessengemeinschaft und Lobby für sozial schwächere Menschen im Lande ein. Seine Fachkompetenz ist also das Sozialrecht und die Kreisverbände beraten die Mitglieder zum Renten- und Behindertenrecht, zur Alten- und Sozialhilfe, zur Pflegeversicherung und zum Patientenschutz, etc.
Qualifizierte Mitarbeiter klären die Mitglieder über Ihre Rechte und Ansprüche auf, erledigen den Schriftwechsel mit Behörden und vertreten sie als Bevollmächtigte bei den Sozial- und Verwaltungsgerichten.