Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Tutzing (Wasserabgabesatzung – WAS -)
Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 bis Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Tutzing folgende Satzung.
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Tutzing (BGS/WAS)
Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabegesetzes erlässt die Gemeinde Tutzing folgende Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung.