Änderung der Zuständigkeit bei baurechtlichen Anträgen

Das Tutzinger Wappen mit dem nach rechts schwimmenden Fisch und den drei goldenen Sternen

Der bayerische Landtag hat am 10.12.2024 das erste Modernisierungsgesetz Bayern (LT-Drs. 19/3023) und das zweite Modernisierungsgesetz Bayern (LT-Drs. 19/3617) beschlossen. Beide Gesetze treten am 01.01.2025 in Kraft.

Durch die neu beschlossenen Gesetze des bayerischen Landtags ändert sich die behördliche Zuständigkeit bei der Einreichung von baurechtlichen Anträgen.

Das Ziel dieser gesetzlichen Änderung ist eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für die Bürger.

Bauanträge, Teilbaugenehmigungen, Vorbescheide, Abgrabungsgenehmigungen, Teilgrabungsgenehmigungen und Abgrabungsvorbescheide sind ab dem 01.01.2025 nicht wie bisher bei der Gemeinde, sondern unmittelbar beim Landratsamt Starnberg einzureichen.

Die Gemeinde Tutzing wurde ausdrücklich dazu aufgefordert, dass sie ab dem 01.01.2025 die entsprechenden bei ihr eingehenden Anträge dem Bauherrn zurückgibt.

Die neuen Zuständigkeiten gibt es nachzulesen, ab dem 1. Januar, auf der Homepage des Landratsamtes Starnberg unter www.lk-starnberg.de.

 


 

Gemeinde Tutzing

Leitung Amt 3 Bauverwaltung
Christian Wolfert

Kirchenstraße 9
82327 Tutzing

08158 / 25 02-261
bauamt@tutzing.de

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