Die Ausgabe in der Gemeinde Tutzing beginnt am Freitag, 22.01.2021 durch die Pforte des Rathauses. Dort wird die Ausgabe zur Nachvollziehbarkeit auch dokumentiert.
Eine Voraussetzung der Aushändigung von Masken ist unter anderem die Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen (in der Gemeinde Tutzing) als Nachweis der Bezugsberechtigung.
Eine Ausgabe erfolgt zu den Zeiten, in denen die Pforte besetzt ist:
Montag – Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr und Dienstag von 14.00 – 18.00 Uhr
Die Masken können nur zu den oben genannten Zeiten, in denen die Pforte besetzt ist ausgegeben werden.