Halbseitige Sperrung im Zuge der Hauptstraßensanierung – Gemeinde hebt Einbahnstraßenregelung für Greinwaldstraße und Hallbergerallee auf

Das Tutzinger Wappen mit dem nach rechts schwimmenden Fisch und den drei goldenen Sternen

Wie das Staatliche Straßenbauamt Weilheim in einer Pressemitteilung Anfang der Woche bereits mitgeteilt hat, wird die Hauptstraße zwischen Hallbergerallee und Greinwaldstraße in den kommenden Wochen immer wieder abschnittsweise halbseitig gesperrt werden.

Diese Maßnahme läuft parallel zur derzeitigen Vollsperrung im Zuge der Arbeiten der Verkehrsphase 1.
Anlieger der Greinwaldstaße und Hallbergerallee hatten im Zuge dessen auf eine eingeschränkte Erreichbarkeit hingewiesen.
Die halbseitigen Sperrungen sind zwar jeweils nur von kurzer Dauer, eine durchgängige Erreichbarkeit der genannten Straßen konnte allerdings nicht garantiert werden.

Die Gemeinde Tutzing hat deswegen die entsprechenden Maßnahmen ergriffen und die Einbahnstraßenregelung im unteren Teil der Greinwaldstraße und in der Hallbergerallee Anfang der Woche aufgehoben.

Die Aufhebung wird analog zu den Verkehrsphasen 2 und 3 und dem damit fortschreitenden Baufeld Bestand haben.

Das Staatliche Straßenbauamt Weilheim und die Gemeinde Tutzing bitten um Verständnis für die notwendigen Arbeiten und entschuldigen sich im Voraus für entstandene Unannehmlichkeiten.

 


 

Gemeinde Tutzing

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