Am 10. April 2028 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer auf Grundlage der Einheitswerte für verfassungswidrig. In der Folge beschloss der Bundestag ein neues Bundesmodell für die Grundsteuer und versah dies mit einer Öffnungsklausel, die den Ländern die Einführung eines abweichenden Systems ermöglichte. Der Bayerische Landtag hat das Bayerische Grundsteuergesetz erlassen, mit dem für Grundstücke in Bayern anstelle der Einheitsbewertung ein wertunabhängiges Flächenmodell eingeführt wurde.
Aufgrund dessen hat die Gemeinde Tutzing alle Objekte ab dem 01. Januar 2025 neu besteuert und entsprechende Bescheide erlassen.
Bei Fragen zum zugrunde gelegten Grundsteuermessbetrag, Grundsteueräquivalenzbetrag oder dem Grundsteuerwert wenden Sie sich bitte schriftlich an Ihr zuständiges Finanzamt.
Sollten Sie Ihr Objekt 2023 oder 2024 veräußert haben, bitten wir Sie, sich etwas zu gedulden. Diese Änderung wird vom Finanzamt Starnberg schnellstmöglich bearbeitet. Bitte beachten Sie, dass Sie bis zu dieser Änderung weiterhin uns gegenüber grundsteuerpflichtig sind.
Gemeinde Tutzing
Kirchenstraße 9
82327 Tutzing