Zweitwohnungssteuer

Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Tutzing
Aufgrund des Art. 22 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung und des Art. 3 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Tutzing folgende Satzung.

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