Die Vorfreude auf die diesjährige Tutzinger Fischerhochzeit ist bereits deutlich spürbar. Um das traditionelle Fest sicher und reibungslos durchführen zu können, sind verschiedene verkehrliche Maßnahmen erforderlich, die je nach Veranstaltungstag unterschiedlich ausfallen.
Sicherheit hat oberste Priorität
Die Verkehrsregelungen dienen in erster Linie der Sicherheit aller Festbesucher und Verkehrsteilnehmer. Dabei wird besonders darauf geachtet, dass die Zufahrtswege für Rettungsdienste jederzeit gewährleistet bleiben. Die Gemeinde bittet um Verständnis für die notwendigen Einschränkungen.
Verkehrsregelungen im Überblick
Mittwoch bis Freitag (VZ Plan 1)
Während der ersten Festtage werden bereits erste Bereiche um das Festzeltgelände gesperrt. Betroffen sind hauptsächlich die Schlossstraße, Leidlstraße und Marienstraße. Die genauen Sperrungen sind dem bei-gefügten Verkehrszeichenplan zu entnehmen.
Samstag bis Sonntag (VZ Plan 2)
Ab Samstagmorgen um 8:00 Uhr wird das Ortszentrum großräumiger abgesperrt. Die Hauptstraße zwischen den Einmündungen Oskar-Schüler-Straße und Bahnhofsstraße ist dann nicht mehr befahrbar.
Die Hallbergerallee, Greinwaldstraße und Traubinger Straße bleiben mit Einschränkungen von Westen her befahrbar. Die bestehende Einbahnstraßenregelung wird für diesen Zeitraum aufgehoben.
Der gesperrte Bereich kann über die bewährte Umleitungsstrecke umfahren werden, die bereits während der Hauptstraßensanierung erfolgreich genutzt wurde: Oskar-Schüler-Straße → Kirchenstraße → Bahnhofs-straße.
Sonntag: Festumzug (13:00 bis 17:00 Uhr; VZ Plan 3)
Am Sonntag wird das Sperrgebiet zwischen 13:00 und 17:00 Uhr für den Festumzug nochmals erheblich er-weitert. Die komplette Umzugsstrecke wird großräumig abgesperrt:
Umzugsstrecke: Ortsmitte → Kreisverkehr (südlich) → Hallbergerallee → Kirchenstraße → Oskar-Schüler-Straße → Hauptstraße → Marienstraße → Schlossstraße → Festzelt
Der Kreisverkehr wird nur für etwa 30 Minuten während der Wendezeit des Festzugs vollständig gesperrt. Anschließend wird die Sperrung wieder in Richtung Ortsmitte verschoben, sodass der Kreisverkehr in Richtung Lindemannstraße und Benriederstraße wieder befahrbar ist.
Sonderregelungen für Anwohner und Gewerbetreibende
Für direkte Anwohner und Gewerbetreibende stehen Ausweichparkplätze zur Verfügung. Bei besonderen Anliegen oder Sonderfällen wenden Sie sich bitte an das Verkehrswesen der Gemeinde:
Kontakt:
verkehrswesen@tutzing.de
Tel. 08158/2502-288
Die Gemeinde Tutzing dankt allen Bürgern und Besuchern für ihr Verständnis und freut sich auf eine gelungene Fischerhochzeit.
Gemeinde Tutzing
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