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Willkommen auf unserer Projektseite
Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Großprojekte der Gemeinde Tutzing, die sich über mehrere Jahre erstrecken. Diese Seite wird kontinuierlich mit neuen Informationen, Planungsständen und Projektfortschritten aktualisiert, um Ihnen stets den aktuellen Stand der Entwicklungen zu bieten.
Hinweis zu den Projektinformationen:
Die hier dargestellten Informationen spiegeln den jeweiligen Planungsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider. Da sich Großprojekte über längere Zeiträume entwickeln, können sich Termine, Kosten, Planungsdetails und Projektumfänge im Verlauf ändern. Wir bemühen uns, alle Informationen zeitnah zu aktualisieren und Sie über wesentliche Änderungen zu informieren.
Für aktuelle Rückfragen zu einzelnen Projekten wenden Sie sich gerne an die jeweils angegebenen Ansprechpartner oder an unser Rathaus.
Am 28.01.2025 beschloss der Gemeinderat einstimmig die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan einschließlich Anlagen. Die Haushaltssatzung wurde durch das Landratsamt Starnberg mit Schreiben vom 17.02.2025 rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Bekanntmachung erfolgte am 25.02.2025 durch Niederlegung im Rathaus Tutzing, auf die durch Veröffentlichung auf unserer Homepage hingewiesen wurde. Für das Jahr 2025 war eine Nachtragshaushaltssatzung nicht erforderlich.
Die Einnahmen und Ausgaben wurden im Verwaltungshaushalt auf 29.477.300 € und im Vermögenshaushalt auf 9.088.200 € festgesetzt, was ein Gesamthaushaltsvolumen von 38.565.500 € ergibt. Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2024 ist im Verwaltungshaushalt eine Ausgaben- und Einnahmenmehrung von € 2.200.100 zu verzeichnen. Das Volumen des Vermögenshaushalts verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 1.094.000 €.
Eine Gefährdung des Haushaltsausgleichs durch über- oder außerplanmäßige Ausgaben oder durch Einnahmeausfälle hat sich während der Abwicklung nicht ergeben.
Der Ansatz der Gewerbesteuereinnahmen mit 9.400.000 € als neben der Einkommensteuerbeteiligung zweitwichtigsten Einnahmequelle konnte erfreulicherweise mit € 10.052.940 ganz erheblich übertroffen werden.
Auch der Ansatz für die Beteiligung an der Einkommensteuer in Höhe von 9.100.000 € konnte mit einem Rechnungsergebnis in Höhe von € 9.424.926 um € 324.926 übertroffen werden.
Diese und weitere Einnahmenmehrungen sowie teilweise Einsparungen bei den Ausgaben führten dazu, dass eine Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt in Höhe von € 3.746.005,55 vorgenommen werden konnte, anstatt wie ursprünglich veranschlagt eine Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt in Höhe von 881.700 € durchzuführen.
Einsparungen bei den Ausgaben im Verwaltungshaushalt:
| Ansatz | Ist | nicht verbrauchte Mittel |
Personalausgaben | 6.123.800,00 € | 5.482.892,00 € | 640.907,96 € |
Straßenunterhalt | 200.000,00 € | 131.108,00 € | 68.891,91 € |
Feuerwehren | 390.700,00 € | 369.791,00 € | 20.909,00 € |
Schulen | 1.370.600,00 € | 1.345.536,00 € | 25.064,00 € |
EDV Dienstleitungen | 641.500,00 € | 613.597,18 € | 27.902,82 € |
Versicherungen | 189.300,00 € | 139.488,68 € | 49.811,32 € |
Einnahmenmehrungen im Verwaltungshaushalt:
| Ansatz | Ergebnis | Erfüllungsgrad |
Gewerbesteuer | 9.400.000,00 € | 10.052.940,00 € | 106,95% |
Einkommenssteuerbeteiligung | 9.100.000,00 € | 9.424.926,00 € | 103,57% |
| Grundsteuer B | 1.680.000,00 € | 1.768.054,00 € | 105,24% |
| Zweitwohnungssteuer | 440.000,00 € | 454.250,00 € | 103,24% |
Grunderwerbssteuer | 320.000,00 € | 530.009,00 € | 165,63% |
Umsatzsteuerbeteiligung | 530.000,00 € | 550.625,00 € | 103,89% |
Einkommenssteuer-ersatzleistung | 660.000,00 € | 682.495,00 € | 103,41% |
Kindertageseinrichtungen; Betriebskostenförderung | 2.140.000,00 € | 2.846.732,00 € | 133,03% |
Friedhofsgebühren | 230.000,00 € | 274.153,00 € | 119,20% |
Wassergebühren | 1.200.000,00 € | 1.340.610,00 € | 111,72% |
Parkgebühren | 180.000,00 € | 195.130,00 € | 108,41% |
Zum Ausgleich des Vermögenshaushalts war eine Rücklagenentnahme in Höhe von 3.972.000 € geplant. Aufgrund der hohen Zuführung vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt war es möglich statt der Entnahme eine Zuführung in Höhe von € 162.304,48 vorzunehmen.
Die Zahlungsbereitschaft der Gemeindekasse war während des gesamten Jahres gesichert. Die Aufnahme eines Kassenkredites war nicht erforderlich.
Die Stundungs- und Ratenzahlungsanträge lagen im üblichen Rahmen.
Nach Durchführung der Abschlussarbeiten und Umbuchungen wurde die Jahresrechnung 2025 am 20.05.2026 erstellt. Das Rechnungsergebnis 2025 beträgt in bereinigten Soll-Einnahmen und -Ausgaben 38.939.036,72 €, wobei der Verwaltungshaushalt mit 32.153.256,66 € und der Vermögenshaushalt mit 6.785.780,06 € abschließt.
Gegenüber dem Rechnungsergebnis 2024 ist damit im Verwaltungshaushalt eine Steigerung in Höhe von € 1.270.830,85 und im Vermögenshaushalt eine Reduzierung in Höhe von€ 2.563.043,54 zu verzeichnen. Dabei wurden neue Haushaltsausgabereste in Höhe von € 2.290.718,60 gebildet und alte Haushaltsreste in Höhe von € 1.455.995,14 in Abgang gebracht.
Der Vermögenshaushalt enthält dabei folgende Hauptpositionen:
Einnahmen
| Position | Betrag |
|---|---|
| Grund- und Mittelschule FAG | 158.216,17 € |
| Investitionszuweisungen Nachbargemeinden | 1.385.188,97 € |
| Würmseehalle; FAG | 348.000,00 € |
| Gemeindestraßen; Straßenausbaupauschale, Investitionszuschuss Geh- und Radweg | 321.869,76 € |
| Wasserherstellungsbeiträge | 73.262,28 € |
| Investitionspauschale | 137.446,00 € |
| Zuführung vom Verwaltungshaushalt | 3.746.005,55 € |
Ausgaben (einschließlich neu gebildeter Haushaltsreste)
| Position | Betrag |
|---|---|
| Feuerwehr Tutzing; Erwerb von beweglichen Sachen | 407.200,00 € |
| Feuerwehr Traubing; Erwerb von beweglichen Sachen | 184.637,14 € |
| Grund- und Mittelschule Tutzing; Pausenhof, Grundleitungen | 137.185,95 € |
| Grund- und Mittelschule Tutzing; Sanierung | 509.944,15 € |
| Grund- und Mittelschule Tutzing; Auslagerung Kaserne | 322.773,10 € |
| Sanierung Hauptstraße | 2.340.426,19 € |
| Bauhof Tutzing; Erwerb von beweglichen Sachen | 417.465,35 € |
| Wasserwerk Tutzing; Wasserleitung Hauptstraße | 968.060,87 € |
| Zuführung an die allgemeine Rücklage | 162.304,48 € |
Mit einem Rücklagenbestand von € 7.130.783,27 nach Abschluss des Haushaltsjahres 2025 wird die gesetzlich geforderte Mindestrücklage (256.052 €) weit übertroffen. Diese Rücklage ist dafür vorgesehen, die künftigen Haushalte auszugleichen.
Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt (3.746.005,55 €) lag deutlich über dem vom Gesetz geforderten Betrag in Höhe der ordentlichen Tilgungsleistungen (107.800 €).
Zur Finanzierung von im Vermögenshaushalt veranschlagten, aber noch nicht abgewickelten Maßnahmen wurden Haushaltsausgabereste in Höhe von 2.290.718,60 € in das Haushaltsjahr 2026 übertragen. Eine Übersicht über die übertragenen Haushaltsreste liegt bei.
Im Verwaltungshaushalt sind Kasseneinnahmereste in Höhe von 807.902,53 €, im Vermögenshaushalt sind Kasseneinnahmereste in Höhe von 202.256,02 € und an Vorschüssen sind € 397,00 € ausgewiesen. Eine Übersicht hierzu liegt bei. Der überwiegende Teil der Kasseneinnahmereste im Verwaltungshaushalt besteht aus gestundeten Gewerbesteuerforderungen (464.828,49 €). Bei den Kasseneinnahmeresten des Vermögenshaushalts handelt es sich um noch nicht erhaltene Investitionszuweisungen.
Die Schulden der Gemeinde belaufen sich zum Jahresende 2025 auf 974.462,60 €. Das ist eine pro Kopfverschuldung von € 98,18. Der Landesdurchschnitt der pro Kopfverschuldung bei Gemeinden mit 5.000 bis 10.000 Einwohner beträgt 875 € (letzte Veröffentlichung zum 31.12.2024). Die Gemeinde Tutzing liegt hier weit darunter.
Dabei entfallen 168.726,18 € auf die kostenrechnende Einrichtung Wasserversorgung. Es handelt sich dabei um sog. rentierliche Schulden, bei denen der Schuldendienst über Beiträge und Gebühren, in denen kalkulatorische Kosten enthalten sind, erwirtschaftet werden kann.
Bei den übrigen 805.736,42 € handelt es sich um sog. unrentierliche Schulden, die im Gegensatz zu den rentierlichen Schulden mit allgemeinen Steuermitteln finanziert werden müssen.
In der vorliegenden Jahresrechnung sind ungedeckte Haushaltsüberschreitungen in Höhe von insgesamt 2.698.169,19 € ausgewiesen (1.667.751,31 € im Verwaltungshaushalt und € 1.030.417,88 im Vermögenshaushalt). Die Mehrausgaben sind teilweise durch Einsparungen bei anderen Haushaltsstellen und durch Gewerbesteuermehreinnahmen gedeckt.
2021 forderten LRA Starnberg und WWA Weilheim die Gemeinde Tutzing auf, die Dämme der Deixlfurter Weiherkette auf Stand- und Hochwassersicherheit zu überprüfen und zu ertüchtigen. Als Gewässer III. Ordnung liegt die Verantwortung bei der Gemeinde, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen. Betroffen sind hauptsächlich Deixlfurter See und Johannaweiher, während der Lange Weiher seit 2014 abgelassen ist.
2023 ergab ein ingenieurgeologisches Gutachten für den Johannaweiher, dass die Stand- und Hochwassersicherheit nicht gegeben ist. Erste Kostenschätzungen beliefen sich auf 250.000 €, wurden jedoch bei einem Termin mit dem WWA Weilheim im Mai 2024 drastisch nach oben korrigiert – in den Millionenbereich. Das WWA fordert nun vor jeder Sanierungsplanung eine „Gefährdungs- und Risikobetrachtung“ für das gesamte Einzugsgebiet, für die Fördermittel in Aussicht gestellt werden.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, entsprechende Angebote einzuholen.
Nach dem Beschluss vom Juli 2024 holte die Verwaltung Angebote für die geforderte „Gefährdungs- und Risikobetrachtung“ ein. Das Vergabeverfahren läuft in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Kommunale Dienste Oberland und in enger Abstimmung mit dem WWA Weilheim, das weiterhin Fördermittel in Aussicht stellt.
Um zeitnah beginnen zu können und den Förderrichtlinien zu entsprechen, beantragte die Gemeinde den „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ bei der Förderstelle. Hierfür wurden 100.000 € im Haushaltsplanentwurf 2025 vorgesehen. Der Gemeinderat bestätigte dabei ausdrücklich, dass kein Rechtsanspruch auf staatliche Förderung besteht und die Gemeinde das Finanzierungsrisiko selbst trägt.
Die Verwaltung holte in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Kommunale Dienste Oberland Angebote für die „Gefährdungs- und Risikobetrachtung für Hochwasserereignisse, Deixlfurter Weiherkette“ ein. Ziel der vom WWA Weilheim geforderten Untersuchung ist die Ermittlung der aktuellen Gefährdungs- und Risikosituation durch Gewässerhochwasser für das Einzugsgebiet des Deixlfurter Baches, einschließlich verschiedener Versagensszenarien der hintereinanderliegenden Stauanlagen und des Teilungsbauwerkes zum Starzenbach.
Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden vier qualifizierte Ingenieurbüros angefragt, von denen zwei Angebote abgaben. Der Gemeinderat vergab den Auftrag vorbehaltlich der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn an das wirtschaftlichste Angebot. Der Förderantrag und Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn wurden fristgerecht bis 31.12.2024 über das WWA Weilheim gestellt.
Das beauftragte Ingenieurbüro stellte die Ergebnisse der „Gefährdungs- und Risikobetrachtung“ vor, für die das WWA im Februar 2025 eine 75%ige Förderung zugesagt hatte. Die Befunde sind alarmierend: Sowohl der Johannaweiher-Damm (bereits 2023 als nicht standsicher eingestuft) als auch der Deixlfurter See-Damm (April 2026 gleichfalls als nicht standsicher beurteilt) sind sanierungsbedürftig. Die Hochwassersicherheit ist generell nicht ausreichend – die Anlagen haben hydraulische Defizite, zu kleine Hochwasserentlastungsanlagen und verklausungsanfällige Rechen.
Besonders kritisch: Bei Versagen eines Dammes kann ein Bruch des anderen nicht ausgeschlossen werden, wobei das gesamte Wasser in Richtung Traubing fließen würde. Das WWA fordert Sofortmaßnahmen ab 1. November 2026. In der Gemeinderatssitzung am 07.07.2026 werden das Ingenieurbüro und ein WWA-Vertreter die Folgemaßnahmen und Konsequenzen für die Gemeinde erläutern.
Präsentation: Gefährdungs- und Risikobetrachtung des Ingenieurbüros Kokai
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